(1) Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei der Nutzung unserer Webseite. Der Datenschutz unserer Kunden und Webseitenbesucher liegt uns sehr am Herzen.
Bitte informieren Sie sich an dieser Stelle über unseren Datenschutz und über die Erhebung personenbezogener Daten.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten.
(2) Verantwortlicher gern. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist:
(3) Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail oder über ein Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre E-Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
(4) Falls wir für einzelne Funktionen unseres Angebots auf beauftragte Dienstleister zurückgreifen oder Ihre Daten für werbliche Zwecke nutzen möchten, werden wir Sie im Detail in unserer, dieser Datenschutzerklärung über die jeweiligen Vorgänge informieren. Dabei nennen wir auch die festgelegten Kriterien der Speicherdauer.
(1) Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
(2) Sie haben zudem das Recht, Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen, sowie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Eine Liste der Datenschutzbeauftragten inklusive der Kontaktdaten können Sie folgendem Link entnehmen: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html
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Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Datenweitergabe ist zur Durchführung dieses Angebotes erforderlich oder Sie haben zuvor ausdrücklich in die Weitergabe Ihrer Daten eingewilligt.
(Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO)
Die Verarbeitung der von Ihnen in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Basis Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, also auf Grundlage Ihrer Einwilligung. Dieser Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns.
Auguste - Stiftung zu Cottbus
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Telefon: 0355 - 612 2501
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden sie oben im Impressum.
hyperworx Medienproduktionen
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Die Satzung in der aktuellen Fassung finden Sie im unten aufgeführten Link als PDF zum Download.
Das Kuratorium besteht zur Zeit aus folgenden Kuratoren:
Wenn Sie soziale Unterstützung benötigen, können Sie einen Antrag stellen.
Nutzen Sie dazu unser Formular.
Die Auguste-Stiftung finanziert ihre Arbeit seit über 110 Jahren sowohl aus den Erträgen des Stiftungsvermögens, das Auguste Feige eingebracht hat, als auch aus den Spenden Cottbuser Bürger. Damit die Stiftung weiterhin ihren humanitären und sozialen Auftrag erfüllen kann, sind wir auch in Zukunft auf die Unterstützung durch Förderer und Sponsoren angewiesen.
Wenn Sie an einem sozialen Engagement interessiert sind und die Auguste-Stiftung zu Cottbus näher kennenlernen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Kuratorium der Stiftung in Verbindung. Gern geben wir Ihnen ausführliche Informationen zu unserer Arbeit und stehen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
„Die am 15. Januar 1897 verstorbene Frau verwitwete Kaufmann Auguste Loeber geborene Feige zu Cottbus hat in ihrem am 13. Januar 1897 errichteten und am 19. Januar 1897 verkündeten Testament die durch Letzteres ins Leben gerufene
Auguste – Stiftung
zur Universalerbin ihrer gesammten Verlassenschaft ernannt. Die aus freier Entschließung der Erblasserin selbst hervorgegangenen Begründung der Stiftung erfolgte zugleich auf Anregung und in Erfüllung eines Wunsches der verwitweten Rentier Christiane Liersch geb. Kieschke, der verehelichten Rentier Friederike Feige geb. Kieschke und der Geschwister Amalie und Wilhelmine Handow, sämtlich zu Cottbus, deren Andenken die Erblasserin im Stift geehrt wissen will.“
Durch die königliche Bestätigungs-Ordre vom 13. Dezember 1897 erhielt die Auguste-Stiftung zu Cottbus die Rechte einer juristischen Person.
Nach dem Gründungsstatut vom 16. September 1897 war es Zweck der Stiftung, unbescholtenen, in Cottbus geborenen, evangelischen Mädchen und Witwen besserer Stände, die sich zur Kirche halten, in einem zu erbauenden Stiftshause freie Wohnung und eine monatliche Rente zu gewähren. Nachweislich alter Unterlagen wurde der Stiftungszweck noch über das Jahr 1945 hinaus verwirklicht, obwohl die Kritik an der standesbezogenen Ausrichtung der Stiftung aufgrund der sich durchsetzenden sozialistischen Wertordnung immer größer wurde. Mit Schreiben vom 14. März 1949 an die damalige Landesregierung Mark Brandenburg nannte der damalige Oberbürgermeister folgende Gründe für die aus seiner Sicht notwendige Aufhebung der Stiftung: „Die betreffende Bestimmung in § 1 des Statuts verstößt unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte gegen das Gemeinwohl; denn nach den heute in der Verfassung festgelegten Grundsätzen hat jeder Staatsbürger die gleichen Rechte und Pflichten. Es geht daher nicht an, auf der einen Seite zu erstreben, dass insbesondere der Arbeiterschaft die ihr gebührende Stellung eingeräumt wird, auf der anderen Seite dagegen den Kreisen eine Stütze zu geben, die gemäß den in der Ostzone durchgeführten Reformen ihren Einfluss entzogen bekommen sollen, würde doch die Zusammenfassung von Angehörigen dieser Schichten in einem Stift die Gefahr mit sich bringen, dass hierdurch eine Quelle geschaffen würde, von der aus erneut gegen die demokratischen Einrichtungen gearbeitet werden würde.“ Die damalige Landesregierung Mark Brandenburg schloss sich dieser Auffassung nicht an, da die Stiftung über ein ausreichendes Vermögen verfüge und „unzeitgemäße“ Satzungsbestimmungen durch eine Satzungsänderung korrigiert werden konnten. So heißt es im Schreiben des Finanzministers Georgino vom 31. August 1949 an den Oberbürgermeister der Stadt Cottbus: „Ich bitte Sie, das Kuratorium der Stiftung neu zu berufen und sodann die Satzung den veränderten politischen Verhältnissen anzupassen. Der Kreis der von der Stiftung begünstigten Personen ist zu erweitern, die Beschränkung auf bestimmte Stände ist zu beseitigen.“ Ob das von der Stadt Cottbus erarbeitete Statut vom 15. Januar 1950, welches als Stiftungszweck die Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum für bedürftige Frauen enthielt, von der Landesregierung genehmigt wurde, konnte dagegen bis heute nicht festgestellt werden. Dagegen ist aus den Akten des Sozialamtes der Stadt Cottbus zu entnehmen, dass die Verwaltung der Auguste-Stiftung wegen des fehlenden Kuratoriums ab Januar 1946 durch Magistratsbeschluss auf das Sozialamt übertragen wurde.
Gemäß Feststellungsbescheid des Ministerium des Innern des Landes Brandenburg vom 23. September 1998 ist die Auguste-Stiftung zu Cottbus als selbstständige Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Cottbus bestehen geblieben und fällt unter den Bestandsschutz von Artikel 231, § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.9.1994(BGBI. I S.2494, ber. 1997 I S. 1061).
Der Beschluss Nr. 56/55 des Rates der Stadt Cottbus vom 23.6.1955 bezüglich der Bestätigung des Beschlusses des Kuratoriums der Auguste-Stiftung vom 7.2.1955 über die Auflösung der Auguste-Stiftung konnte nicht den Entzug der Rechtsfähigkeit bewirken.
Durch die Konstituierung eines 7-köpfigen Kuratoriums am 24. September 1998 wurde die Stiftung wieder handlungsfähig. Nach der Rückübertragung der ehemaligen Stiftungsgrundstücke auf die Stiftung verfügt diese jetzt wieder über ein ertragbringendes Stiftungsvermögen. Da seit 1945 eine wesentliche Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse in der Stadt Cottbus stattgefunden hat und zudem das Stiftsgebäude nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen an die Unterbringung von pflegebedürftigen Personen entspricht, soll die Stiftung zukünftig ihren Zweck durch die Unterstützung von in Cottbus lebenden bedürftigen Mädchen und Frauen ohne Ansehen ihrer Glaubenszugehörigkeit verwirklichen.
Der Zweck der Stiftung ist in der Satzung festgelegt.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von in Cottbus lebenden bedürftigen Mädchen und Frauen als Hilfe zum Lebensunterhalt und als Hilfe in besonderen Lebenslagen sowie die Förderung dieses Personenkreises durch projektbezogene Zuwendungen an Träger der Wohlfahrtspflege.
Zwecke der Stiftung sind darüber hinaus die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe für denin Satz 1 genannten Personenkreis.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
Auf die Leistungen der Stiftung besteht kein Rechtsanspruch. Leistungen der Stiftung sollen nicht an die Stelle von staatlichen Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, treten. Die Stiftungsleistungen können unmittelbar oder durch Dritte gewährt werden. Hierbei sind insbesondere die steuerrechtlichen Anforderungen der Abgabenordnung (insbes. § 53) in Bezug auf den geförderten Personenkreis zu beachten. Bei Zuwendungen an die Träger der Wohlfahrtspflege sind diese zur Erbringung von geeigneten Nachweisen über den geförderten Personenkreis zu verpflichten.
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Auguste-Stiftung ist bestrebt, mit ihrer Unterstützung nach Möglichkeit Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und eine nachhaltige Wirkung zu erzielen.
Personen, die zu dem in der Satzung genannten Personenkreis gehören, können einen Antrag auf Unterstützung durch die Auguste-Stiftung stellen. Das Antragsformular ist am Verwaltungssitz der Auguste-Stiftung im Cottbuser Rathaus, Neumarkt 5 03046 Cottbus, erhältlich
Das Stiftungskuratorium prüft jeden Antrag eingehend und entscheidet, ob und in welcher Form eine Unterstützung gewährt werden kann.
Um Leistungen zu beantragen, ist ein vollständig und wahrheitsgemäß ausgefülltes Antragsformular notwendig. Darin sind neben persönlichen Daten Angaben zu monatlichen Einnahmen und zu den Vermögensverhältnissen zu machen. Im Formular werden Auskünfte zu den monatlichen finanziellen Verpflichtungen wie Mietkosten, Ratenverpflichtungen oder Kredite sowie zu den Ausgaben für den Lebensunterhalt abgefragt. Außerdem sind ggf. Angaben zu Kindern, zu Unterhaltsleistungen und Einkünften der Kinder erforderlich. Die Angaben sind durch geeignete Unterlagen wie Mietvertrag, Zuwendungsbescheide, Bescheide über Sozialleistungen usw. nachzuweisen.
Um wirksam helfen zu können, erwarten wir eine genaue Beschreibung, warum und für welche Zwecke eine Unterstützung benötigt wird. Bitte begründen Sie uns, weswegen Sie diese Leistungen nicht allein aufbringen können. Wir möchten damit prüfen, ob eventuell ein Rechtsanspruch bei staatlichen Stellen besteht, der noch nicht ausgeschöpft wurde.
Bitte legen Sie Ihrem schriftlichen Antrag nach Möglichkeit auch Kostenvoranschläge oder Preisangebote bei.
Wird die Antragstellerin durch einen Familienhefer betreut, bitten wir zusätzlich zum Antrag um eine schriftliche Einschätzung des Familienhelfers zum Erfolg der beantragten Unterstützung.
Im Dezember 1997 hätten wir in Cottbus das 100jährige Bestehen der Auguste-Stiftung feiern können. Das wir es nicht taten, lag wohl darin begründet, dass die Auguste-Stiftung nur noch den älteren Cottbusern in Erinnerung ist und die Existenz der Stiftung in Folge des Verwaltungshandelns in der Zeit der DDR rechtlich umstritten war. Die Auguste-Stiftung war über vierzig Jahre nicht mehr tätig, das Stiftsgebäude in der Feigestraße allenfalls eine architektonische Attraktion. Als die Cottbuser Kaufmannswitwe Auguste Löber, geborene Feige, am 13.01.1897 zwei Tage vor ihrem Tod die Stiftung per Testament verfügte, geschah dies im historischen Kontext der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Deutschen Reich, welches nach seiner Ausfertigung am 18. August 1896 am 1. Januar 1900 in Kraft trat.
Diesem Gesetzeswerk verdankt die Auguste-Stiftung ihre Weiterexistenz, ihr Überleben bis 23.September 1998 - und nun darüber hinaus - als per Feststellungsbescheid des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg das Bestehenbleiben der Stiftung von ihrer Gründung an rechtskräftig statuiert wurde. An Versuchen die Stiftung aufzulösen, hat es in den 50er Jahren nicht gefehlt, Stiftungszweck und religiöse Orientierung der Stiftung waren der Arbeiter- und Bauernmacht suspekt, selbst nach der Herstellung der Deutschen Einheit schien die Existenz der Stiftung ein zunächst zusätzliches und zudem unlösbares Problem darzustellen. Doch mit dem Einführungsgesetz vom 21.September 1994 zum Bürgerlichen Gesetzbuch hatte die Auguste-Stiftung ihren Bestandsschutz erhalten, ein überzeugender Beweis der Rechtsstaatlichkeit in unserem Land.
Am 24. September 1998 konstituierte sich das neue Kuratorium. Die Rückübertragung der Grundstücke, die Neufassung der Satzung, die Neuordnung der Verwaltung und die Feststellung des Vermögens der Stiftung wurden mühevoll, zielstrebig und erfolgreich realisiert.
Und damit wurde ein weiteres Stück Geschichte unserer Heimatstadt wieder lebendig. Eine Bürgerin der Stadt Cottbus, Frau Auguste Löber, geb. Feige, erfährt nun wieder die Ehrung, die ihr über 50 Jahre versagt wurde, eine Frau, die in ihrer Heimatstadt Bedrückendes erlebte und trotzdem - oder vielleicht gerade deshalb - aus ihrem gelebten christlichen Glauben heraus der Stadt eine soziale Einrichtung hinterließ, deren Folgefinanzierung ebenfalls über das Stiftungsvermögen geregelt wurde. Heute, wo wir an die Leistungsgrenzen des Sozialstaates stoßen, steht uns die Auguste-Stiftung wieder zur Verfügung. Die Stiftung ist unserem Zeitgeist und den aktuellen Problemlagen entsprechend moderner geworden, aber der Wille der Stifterin als unantastbares Rechtsgut wird auch über 100 Jahre nach ihrem Tod verwirklicht werden.
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von in Cottbus lebenden bedürftigen Mädchen und Frauen als Hilfe zum Lebensunterhalt und als Hilfe in besonderen Lebenslagen sowie die Förderung dieses Personenkreises durch projektbezogene Zuwendungen an Träger der Wohlfahrtspfege.
Zwecke der Stiftung sind darüber hinaus die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe für den in Satz 1 genannten Personenkreis.